März 11

by admin

Autonome Fahrstufen 

Die Automobilbranche befindet sich im Umbruch, denn mit der Massentauglichkeit der Elektromobilität und der fortschreitenden Digitalisierung und Technologisierung des Verkehrs wird an einigen Grundfesten der Industrie gerüttelt. An erster Stelle steht dabei natürlich der Umstieg bei den Antriebsformen vom Verbrennungs- zum Elektromotor und den damit einhergehenden Veränderungen in den verbauten Rohstoffen und Komponenten sowie den Anpassungen der Fertigungslinien.

Auch das Design der Fahrzeuge verändert sich zurzeit so revolutionär wie lange nicht mehr, denn während manche Hersteller versuchen, durch die Elektrisierung die Formen ihrer berühmtesten Vintage-Modelle wieder aufleben zu lassen, liegt bei anderen der Fokus darauf möglichst futuristisch aussehende Konzepte auf die Straße zu bringen. Vor allem wird aber zurzeit auch am Fahrer des Autos als solchen gerüttelt – durch die zunehmende Entwicklung und Zulassung autonomer Fahrzeuge. Wir erklären die verschiedenen Abstufungen des autonomen Fahrens in diesem Artikel.

Die fünf Stufen des autonomen Fahrens – vom Tempomat bis zum selbstfahrenden Auto

Der Begriff autonomes Fahren bedeutet nicht gleich, dass ein Fahrzeug wie K.I.D.D aus der Kult-Serie Knight Rider ein eigenes Leben führt und selbstständig Entscheidungen treffen kann. Viel mehr ist das autonome Fahren eine Skala, auf der insgesamt fünf verschiedene autonome Fahrstufen existieren.

Die meisten Autos, übrigens auch Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb, verfügen bereits heute über das erste Level des autonomen Fahrens, das sogenannte assistierte Fahren. Dabei behält der Fahrer die Kontrolle über den Fahrvorgang und muss die gesamte Zeit über das Lenkrad festhalten und den Verkehr beobachten.

Er trägt die volle Verantwortung für die Fahrt und wird dabei nur durch einzelne Assistenzsysteme und bei ausgewählten Aufgaben unterstützt. Dazu gehören zum Beispiel die Geschwindigkeitsregelanlage, gemeinhin auch als Tempomat bekannt, oder der Spurhalteassistent.

Die zweite Stufe wird als teilautomatisiertes Fahren bezeichnet. Auch bei in dieser Form ausgerüsteten Fahrzeugen beherrscht der Fahrer sein Auto ständig und muss die gesamte Zeit über den Verkehr und die Straße im Blick behalten. Allerdings kann das teilautomatisierte Fahrzeug bestimmte Aufgaben ohne die Hilfe des Fahrers ausführen. Ein Beispiel dafür ist das automatische Spurhalten auf der Autobahn, bei dem das Fahrzeug selbstständig bremst und beschleunigt, um einen konstanten Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. 

Ein weiteres System des teilautomatisierten Fahrens ist der Einparkassistent, bei dem das Fahrzeug selbstständig lenkt und der Fahrer das Lenkrad während des Vorgangs loslassen kann. Nichtsdestotrotz hat der Fahrer die Aufgabe, die Systeme ununterbrochen zu überwachen. Ein solchen Einparkassistent bieten zum Beispiel die Modelle von Tesla, aber auch die I.D.-Reihe von Volkswagen. 

Ab dem dritten Level des autonomen Fahrens kommt man der Idee von K.I.D.D. bereits etwas näher, denn beim sogenannten hochautomatisierten Fahren darf sich der Fahrer vorübergehend vom Verkehr abwenden und kann sich in fest definierten Fahrumgebungen auf sein Fahrzeug verlassen.

Dabei ist es dem Fahrzeug dank entsprechenden Systemen möglich, selbstständig zu bremsen, beschleunigen oder überholen, während sich der Fahrer mit anderen Dingen beschäftigen darf. Dennoch muss er jederzeit in der Lage sein, kurzfristig wieder die Kontrolle über den Fahrvorgang zu übernehmen. Aktuell sind in Deutschland keine Fahrzeuge der Stufe 3 und höher des autonomen Fahrens zugelassen und in keinem Fall ist es erlaubt, die Aufmerksamkeit von der Straße auf etwas anderes zu lenken. 

Fahrzeuge der vierten Stufe des autonomen Fahrens benötigen nun nichtmehr zwangsläufig überhaut einen Fahrer und können ausgewählte Strecken sogar ganz allein fahren. Dabei kann das Fahrzeug alle notwendigen Aufgaben während des Fahrvorgangs mit der geforderten Systemsicherheit selbst übernehmen.

Für die Passagiere heißt das: Schlafen, Zeitung lesen, Filme schauen und absolut entspannen während der Fahrt. Für Schäden während des vollautomatisierten Fahrens haftet nun auch nicht mehr der Fahrer, sondern der Fahrzeughersteller. Dennoch bieten die Fahrzeuge die Möglichkeit der Kontrollübernahme durch einen Menschen und verfügen dementsprechend über ein Lenkrad, Pedale und weitere Steuervorrichtungen.

Dies ist in der höchsten Stufe der Fahrautomatisierung, dem tatsächlichen autonomen Fahren, nun nichtmehr der Fall. Bei autonomen Fahrzeugen werden alle Insassen zu Passagieren und das Auto kann auch sehr komplexe verkehrliche Vorgänge selbstständig durchführen. Eine Möglichkeit für das Eingreifen der Passagiere gibt es nun höchstens noch in Form einer Notbremse. 

Rechtliche Situation in Deutschland

Mittlerweile gibt es zahlreiche Berichte und Videos von Tesla-Fahrern, die auf amerikanischen Highways während der Fahrt schlafen, am Handy spielen oder mit beiden Händen einen Burger genießen. Der Autopilot von Tesla macht es möglich, und auch in Deutschland werden zunehmend Gesetzesgrundlagen für die Einführung autonomer Fahrsysteme geschaffen. 

Dazu trat am 21. Juni 2017 eine Änderung zum Straßenverkehrsgesetz in Kraft, welche die Rechte und Pflichten des Fahrers während der autonomen Fahrphase reget und damit den Weg für die Einführung der autonomen Fahrstufe Level 3 ebnete.

Seit diesem Jahr gibt es nun ein neues Gesetz zum autonomen Fahren, mit dem Deutschland sich weltweit ganz vorne beim Thema autonome Fahrsysteme positionieren möchte. Das neue Gesetz regelt den Einsatz von Fahrzeugen der autonomen Fahrstufe Level 4 und definiert dabei feste Einsatzgebiete, in denen die Assistenzsysteme die Fahrt übernehmen dürfen.

Dazu zählen zum Beispiel Shuttle-Verkehre oder Hub2Hub Verkehre. Für den privaten Einsatz sind die Systeme vorerst nicht vorgesehen. Im Jahr 2023 wird das BMVI die Situation erneut erörtern und die Folgen dieser Gesetzesänderung unter die Lupe nehmen. Vielleicht wird dann bereits der Weg für das vollautonome Fahren auf deutschen Straßen freigemacht. 





Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-autonomes-fahren-1852070
https://www.bmw.com/de/automotive-life/autonomes-fahren.html
https://www.pocket-lint.com/de-de/auto/news/143955-siehe-autonome-fahrstufen-erklart
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/autonomes-fahren/grundlagen/autonomes-fahren-5-stufen/





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